Schweigepflicht
Ausnahme

Unabhängig von der gesetzlichen Definition findet für mich die Schweigepflicht dort ihre Grenzen,
  • wo Leib oder Leben von Menschen,
  • insbesondere das Wohl von Kindern,
gefährdet erscheinen  - und sich dieser Zustand durch ihre Mithilfe nicht/noch nicht kurzfristig und verbindlich abstellen läßt.