Ausnahme
Unabhängig von der gesetzlichen Definition findet für mich die Schweigepflicht dort ihre Grenzen,
- wo Leib oder Leben von Menschen,
- insbesondere das Wohl von Kindern,
gefährdet erscheinen - und sich dieser Zustand durch ihre Mithilfe nicht/noch nicht kurzfristig und verbindlich abstellen läßt.
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